Rechtlicher Status von Cannabis und Extrakten in Thailand 2025
Zuletzt aktualisiert: 24 Mai 2025
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Rechtlicher Status von Cannabis und Extrakten in Thailand 2025
Obwohl Thailand Cannabis seit 2022 von der Liste der Betäubungsmittel gestrichen hat, gelten Cannabisextrakte mit mehr als 0,2 % THC (oder über 0,3 mg/ml bei Flüssigkeiten) weiterhin als Betäubungsmittel der Kategorie 5.
Solche Extrakte dürfen nicht frei verkauft oder verwendet werden. Eine staatliche Zulassung oder ein Rezept eines lizenzierten Arztes über Telemedizin ist erforderlich.
Wir erfüllen alle Anforderungen vollständig.
Zusammenfassung:
- Cannabispflanzen und getrocknete Blüten: Nicht als Betäubungsmittel eingestuft, solange sie nicht extrahiert werden
(Ein neues Gesetz könnte sogar für Blüten ein ärztliches Zertifikat verlangen) - Cannabisextrakte (z.B. Öl, Tinkturen, Tropfen):
- THC 0,2 % (oder 0,3 mg/ml) = Kein Betäubungsmittel
- THC > 0,2 % = Betäubungsmittel Kategorie 5
Vorsicht:
Hersteller, Importeure und Händler müssen THC-Gehalte streng überprüfen und über gesetzliche Lizenzen verfügen.
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